Wenn Sie nur eine der 3 Fragen mit ja beantworten, sind Sie bei uns richtig.
Für uns stehen absolute Diskretion, Qualität und Zuverlässigkeit an erster Stelle.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, über unser Unternehmen und unser Leistungsspektrum.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gehören zu den Schlüsseln unseres Erfolgs. Alle unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Perfektion und Seriosität aus. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, sowie Deutsch in Wort und Schrift und mindestens die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO sind nur einige Entscheidungskriterien. Unsere Mitarbeiter verfügen über diverse Erfahrungen in den Bereichen Objekt- und Veranstaltungsschutz, als Detektive sowie Ordnungskräfte in Diskotheken. Jeder unserer Mitarbeiter verfügt über eine Unterrichtung nach § 34a der GewO oder Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO und zum Teil Werkschutz-Qualifikationen.
Die grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit und wirtschaftliche Planung eines Schutzkonzepts ist eine ausführliche Sicherheitsanalyse, die auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Nur durch die Erkennung der Schwachstellen und Angriffspunkte in Ihrem Unternehmen können wir ein individuelles Schutzkonzept erarbeiten.
Folgende Anforderungen beinhaltet die Sicherheitsanalyse:
Nach der Sicherheitsanalyse und Ausarbeitung eines Schutzkonzepts werden wir Ihnen Sicherheitsmaßnahmen, die für Ihr Unternehmen individuell zugeschnitten sind, vorschlagen.
Der Revierdienst ist eine besonders wirtschaftliche Lösung für Sicherheitsaufgaben; motorisierte Streifen überprüfen regelmäßig in Ihrem Revier ob alles in Ordnung ist.
Bei der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG verstehen wir unter Revierdienst einen mobilen Sicherheitsdienst, der Tag und Nacht, bei jedem Wetter, im Sommer wie im Winter, im Einsatz ist. Immer vor Ort, wenn die umgehende Alarmierung der Polizei, Feuerwehr, anderer Interventionsdienste oder des Kunden erforderlich ist.
Seine Aufgabe ist es, regelmäßig und vor allem zu unterschiedlichen Zeiten, den ordnungsgemäßen Zustand der ihm anvertrauten Objekte zu überprüfen. Aufmerksam achten sie auf Unregelmäßigkeiten, wie versehentlich nicht abgeschlossene Türen/Fenster bis hin zum Defekt an technischen Anlagen.
Trotz aller Perfektion der Gefahrenmeldetechnik ist der Revierfahrer nicht ersetzbar, denn es gibt Kriterien, die nur persönlich und direkt überprüft werden können.
Der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG Revierfahrer ist immer vor Ort, wenn man ihn braucht, um Gefahren und Schäden von Menschen und Sachwerten abzuwehren.
Er hält in Ihrem Objekt die Sicherheit und Ordnung aufrecht.
Der Empfang ist die Visitenkarte eines jeden Unternehmens. Der erste Eindruck lässt sich nicht wiederholen.
Die professionelle Begrüßung und Betreuung von Kunden, Geschäftsfreunden, Lieferanten oder Mitarbeitern - gerade im Empfangsbereich - ist ein Qualitätsmerkmal des Unternehmens. Hier finden in den meisten Fällen die ersten Kontakte statt und geben ein erstes Bild des Unternehmens ab.
Achten Sie deshalb besonders darauf, wer Ihre Geschäftspartner in Empfang nimmt.
Die Mitarbeiter der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG identifizieren sich mit der Unternehmensphilosophie ihres Einsatzobjektes und üben ihre Tätigkeit ausgesprochen engagiert und professionell aus. Ein ansprechendes und gepflegtes Aussehen sind dabei selbstverständlich, denn:
Unsere Mitarbeiter arbeiten in einem Dienstleistungsgewerbe und wissen, was sie darunter zu verstehen haben. Ein freundlicher Umgangston, Hilfsbereitschaft sowie die kompetente Abwicklung der ihnen übertragenen Aufgaben sind nur einige Auszüge.
Profitieren auch Sie von unserem Fachpersonal!
Wie können Sie sich vor Problemmitarbeitern schützen und gegebenenfalls rechtssicher entlassen? Beobachtungen bei Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nachforschung bei Verdacht auf Ausübung unerlaubter Nebentätigkeit (Schwarzarbeit !!) Einschleusung von Sacharbeitern bei Diebstahl, Betrug etc.
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit vortäuscht.
Bundesarbeitsgericht Kassel (Az 8 ABR. 5/97)
Betriebsüberwachungen und Überwachungen von Betriebsangehörigen sind auch ohne Befragung des Betriebsrates erlaubt.
Bundesarbeitsgericht Kassel (Az 1 ABR. 26/90)
Detektive müssen dort sein, wo man sie nicht vermutet.
Die Zahl der Diebstähle in den Einzelhandelsgeschäften steigt immer mehr an und es entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Geübte Diebe und auch organisierte Banden lassen sich von Überwachungskameras, Warensicherungssystemen und Türschleusen nicht abschrecken. Um den bestehenden Diebstahlschutz sinnvoll zu ergänzen, ist der Einsatz unerkannt arbeitender Kaufhausdetektive notwendig. Sie oder er arbeitet nach Ihren Vorgaben, an Stellen von wo aus er bei Verdacht unverzüglich im gefährdeten Bereich diskret erscheinen kann.
Aufgabe:
In Kaufhäusern, Großmärkten und anderen Einzelhandelsgesellschaften überwachen die Kaufhausdetektive die Waren und stellen die Personen fest, bei denen der Verdacht des Betruges oder des Ladendiebstahls besteht. Die Kaufhausdetektive observieren und führen auch die Sachbearbeitung bei Feststellungen bis hin zur Ausfertigung von Anzeigen und Zeugenaussagen durch.
Vorteile:
Der Kaufhausdetektiv übernimmt im Zusammenhang mit festgestellten Ladendiebstählen die Sachbearbeitung, verfasst eine Zeugenaussage, füllt Formulare aus und kann Hausverbote erteilen. Durch die Feststellung von Ladendieben ergibt sich eine potentielle Senkung der Inventurdifferenzen, da die Präsenz von Kaufhausdetektiven in einem Geschäft auch präventiv wirkt.
So genau wie Sie Ihre Veranstaltung oder Messe planen, so exakt erledigen wir die von Ihnen gewünschten Sicherheitsaufgaben. Für diese besonders sensible Dienstleistung setzen wir sorgfältig geschultes Sicherheitspersonal ein. Wir sorgen für den reibungslosen Ablauf.
In einer Sicherheitsanalyse bewerten wir Brandschutz und Fluchtwege, überprüfen Feuerlöscher und den Zugang zu den Notausgängen. Weitere Kontrollen während der Veranstaltung sichern, dass bei eintretender Gefahr die gefürchtete Panik und damit Personen- und Sachschäden ausbleiben.
Wir empfangen Ihre Gäste, überprüfen anhand der Gästeliste, Einladung oder die Eintrittskarte die Zugangsberechtigung. Bei öffentlichen Veranstaltungen achten wir darauf, dass Besucher, die von Ihnen vorgegebenen Einlasskriterien erfüllen. Dadurch schützen wir nicht nur Ihre Gäste vor Belästigungen oder Ausschreitungen, sondern auch Ihr Unternehmen oder Event.
Bei Veranstaltungen stehen der reibungslose Ablauf und die Sicherheit der Teilnehmer im Mittelpunkt. Der höchste Grad an Sicherheit wird erreicht, wenn die Gesamtorganisation der Veranstaltung von Anfang an unter Sicherheitskriterien konzipiert wird.
Anders als der Hausdetektiv arbeitet der Doorman nicht verdeckt sondern ist für jeden der Ihren Betrieb besucht sofort sichtbar. Seine Anwesenheit zeigt Ihren Kunden dass sie sich in Sicherheit befinden während mögliche Straftäter von der Anwesenheit der Doorman abgeschreckt werden.
Gerade im Zentrum größerer Städte kommt es im Einzelhandel immer öfter zu Störungen durch Randalierer, die ihre Aggressionen oftmals an Kunden oder Personal auslassen. Um ein einwandfreies Einkaufsvergnügen und einen positiven Betriebsablauf zu garantieren, bestimmen Sie welchen Personenkreis der Zutritt verwehrt wird.
Durch eine umfassende Schulung und Erfahrung erkennen unsere Doorman schon von sich aus kritische Situationen und können unmittelbar und besonnen darauf reagieren.
Neben einem sehr gepflegten Erscheinungsbild zeichnen sich unsere Doorman durch Aufmerksamkeit und exzellente Höflichkeit Ihren Kunden gegenüber aus.
Der Ordner gleicht den Doorman in vieler Hinsicht. Unterschiede ergeben sich aus dem Einsatzgebiet der Ordner und seiner Aufgaben. Das Einsatzgebiet von einem Ordner ist das Nachtleben, Diskotheken, Nachtclubs usw.
Die Funktion des Ordners ist die Zugriffssteuerung auf die Gäste, die in Ihrem Betrieb eintreten möchten. So überprüft er, ob die Gäste das vorgeschriebene Alter erreicht haben, ob die Kleidung zu Ihrem Betrieb passt und ggf. die Durchsuchung mit Metalldetektoren nach versteckten Waffen.
Eine andere Funktion der Ordner ist es, Gästen die stark alkoholisiert sind oder in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen sind, den Eintritt zu verweigern. Dadurch schützen wir nicht nur Ihre Gäste vor Belästigung oder Ausschreitungen, sondern auch den guten Ruf Ihres Unternehmens oder Events.
Unsere Ordner besitzen langjährige Erfahrung, sind IHK geprüft und nehmen mehrfach im Jahr an diversen Seminaren teil darunter u.a.:
Durch regionale Gegebenheiten ist bei uns eine Baumaßnahme ein besonders gefährdeter Bereich. Baustellen sind zu Tag und Nachtzeiten häufige Angriffsziele für Diebstahl, Zerstörung und Sabotage. Das Umsetzen schwerer Technik ist oftmals mit hohen Arbeitsaufwand und finanziellen Ausgaben verbunden.
Wirklich kein Einzelfall: Ihre Mitarbeiter oder Handwerker kommen morgens an der Baustelle an und erleben eine unschöne Überraschung: Material, Werkzeuge und Maschinen sind nicht mehr vorhanden oder so beschädigt, dass sie nicht mehr funktionieren. Nicht selten verletzen sich Menschen, weil eine wichtige Absicherung der Baustelle entwendet oder zerstört wurde.
Je nach Anforderung, kann die Bewachung durch Bestreifung (s. Revierdienst) oder durch direkte Objektbewachung (s. Werkschutz) erfolgen.
Wie immer ist eine konkrete Beratung und Abstimmung für Ihre spezielle Baumaßnahme ausschlaggebend für unsere Zusammenarbeit und Ihre Sicherheit.
Zu Fuß oder mobil, unsere Mitarbeiter können als City-Streife im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden. Ob auf öffentlichen Friedhöfen, in Park- und Grünanlagen, zeigt die Präsenz unserer Mitarbeiter effiziente Wirkung.
Durch die Präsenz der City-Streife wird dafür gesorgt, dass u.a. Hunde an der Leine bleiben, Ortsunkundige die richtige Adresse finden, Abfälle ordnungsgemäß in den Papierkorb geworfen werden, Spaziergängerinnen und Spaziergänger nicht belästigt werden und dass sich die Menschen rundum sicher fühlen.
Darüber hinaus kann ein zentrales Service- und Bürgertelefon durch das City-Streifenbüro der Städte und Gemeinden eingerichtet werden.
Bürgerinnen und Bürger werden hier umfassend und qualifiziert beraten und informiert. Sie haben hier die Gelegenheit, ihre Beobachtungen, Hinweise und Anregungen rund um das Thema Sicherheit und Sauberkeit zu übermitteln. In vielen Fällen können sich die eingesetzten Außendienstmitarbeiter unmittelbar vor Ort darum kümmern.
Regelmäßige City-Streifen führen nicht nur zu einer größeren Anzahl von aufgedeckten Diebstählen und Straftaten, sondern wirken darüber hinaus auch präventiv. Selbstverständlich führen wir Einsatzprotokolle welche Ihnen regelmäßig zugesandt werden.
Im Rahmen der City-Streife bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Unser RSA-Kontroll- und -Wartungsdienst ist speziell für die Kontrolle und Instandhaltung von Verkehrsabsicherungen auf Autobahnen und Landstraßen nach RSA 95 / ZTV-SA 97 geschult und zertifiziert.
Für den bestmöglichen Service ist das RS | SECURITY-Expertenteam rund um die Uhr in speziell für die Kontroll- und Unterhaltsarbeiten ausgestatteten Fahrzeugen im Einsatz.
Mittels modernster Technik wird jede Kontrollfahrt via GPS überwacht und unsere Mitarbeiter melden Ihnen vorgefundene Schäden ohne Zeitverlust und inklusive Schadensbericht direkt online.
Außerdem führen wir für Sie Unterhalts-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an Verkehrsschildern, Markierungen und Leitelementen sowie an Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen durch.
OB
Im Rahmen der Kontroll- und Wartungsdienst für Verkehrsabsicherungen bieten
wir folgende Dienstleistungen an:
Wir bieten umfassende Kontroll- und -Wartungsleistungen an. Unser geschultes und speziell ausgebildetes Personal erledigt zuverlässig die von Ihnen in Auftrag gegebenen Arbeiten im gesamten Baustellenbereich:
Unsere Leistungen für gepflegte Immobilien umfassen verschiedene Gebäudearten, Industrieanlagen und Hygienebereiche mit den unterschiedlichsten Anforderungen. Im abgestimmten Turnus sorgen wir für Sauberkeit und Ordnung, reinigen Fenster und Flächen, Böden und Räume.
Uns zeichnet aus:
Wenn Kunden ihre sekundären Dienstleistungen des Gebäudemanagements ganzheitlich fremd vergeben, benötigen sie einen starken Partner, der vertrauensvoll und transparent handelt. Wir gewährleisten rechtssicheres Immobilienmanagement und Objektmanagement.
Als engagierte Partner bereiten wir unsere sorgfältig geschulten Teams im Objekt auf die spezifischen Sicherheits- und Hygienestandards in Ihrem Betrieb vor. Wir übernehmen die zentrale Planung, Implementierung und Steuerung der Einsätze vor Ort und liefern Ihnen eine lückenlose digitale Dokumentation.
Der Hausmeisterservice umfasst im Wesentlichen die Betreuung Ihrer Immobilie. Als zuverlässiger Dienstleister bieten wir Ihnen das entsprechende Fachpersonal wie Haustechniker und Hausmeister, das vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtungen und Anlagen sorgt. Dazu gehören Aufsichtsführung, Grünpflege und Instandsetzungsarbeiten. Neben der Überprüfung Ihrer Haustechnik erbringen wir entsprechende Dokumentationsaufgaben:
Erfahren Sie mehr über unsere Hausmeisterdienste und kontaktieren Sie uns.
Sicherheit ist unsere Passion. Prävention unser täglicher Auftrag. So leben wir unsere Unternehmensphilosophie schon seit dem Jahr 2000. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen Konzepte, um Ihrem Anliegen den sicheren Rahmen zu geben, den es benötigt.
SICHERHEITSSYSTEME
Videoüberwachungssysteme
Videoüberwachung ist heutzutage ein fester Bestandteil umfassender Sicherheitskonzepte. Sie dient längst nicht mehr nur der Aufzeichnung von Bildern oder der Täterbeschreibung. Zum Schutz von Menschen und Sachwerten muss sie weit mehr leisten, als bloß etwas zu sehen oder zu beobachten. Moderne Analysefunktionen können zwischen verschiedenen Bewegungsmustern und Objekttypen unterscheiden. Sie ermöglichen dadurch eine schnelle und zuverlässige Erkennung von Unregelmäßigkeiten und eine zielgerichtete, vom Standort unabhängige, Alarmbearbeitung.
Unsere Videoüberwachungssysteme umfassen analoge sowie IP- und Hybrid-Lösungen für jeden Anspruch und jedes Budget. Sie sind für Industrie, Gewerbe, Handel und den Privatbereich geeignet. Ganz gleich, ob Sie einzelne Kameras oder ein intelligentes Komplettsystem benötigen, wir haben für Sie mit Sicherheit eine passende Lösung.
Das bringst du mit
Das bieten wir
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Das bieten wir
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Auszuführende Tätigkeiten
Anforderungen
Auszuführende Tätigkeiten
Anforderungen
Auszuführende Tätigkeiten
Anforderungen
Deine Aufgaben
Das bringst du mit
Das bieten wir
Das bringst du mit
Das bieten wir
Wir suchen qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter für Bewachungen und Sicherheitsdienste aller Art.
Voraussetzung
Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO oder Unterrichtung nach § 34a der GewO
Lehrgangsziel
Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO (Voraussetzung für die Tätigkeit als Ladendetektiv, Türsteher gastgewerblicher Diskotheken und bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr).
Abschluss
Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO (Prüfung vor der IHK).
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, keine Eintragungen im Führungszeugnis, physische und psychische Eignung, Deutsch in Wort und Schrift.
Lehrgangsdauer
40 Unterrichtseinheiten, Wochenendlehrgang, inkl. E-Mail- oder telefonischer Betreuung bei Fachfragen der Teilnehmer während der Lehrgangsdauer und bis zur planmäßigen Sachkundeprüfung vor der IHK.
Inhalte
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Menschen, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften, Grundzüge der Sicherheitstechnik.
ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung (PDF) nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 - BGBI. I S. 1393 - wird der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erteilt
Bundesagentur für Arbeit
Das Impressum gilt für die Internetpräsenz unter der Adresse www.rs-security-chemnitz.de
Sicherheitsdienstleistungen & Service
RS | SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG
August-Bebel-Straße 11/13
09113 Chemnitz
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Chemnitz, Registergericht Chemnitz HRA 8541. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SCC | MONTAGE GROUP GmbH mit Sitz in Chemnitz, Registergericht Chemnitz HRB 30027.
Geschäftsführer: Nico Seifert
FA 215 Finanzamt Chemnitz-Mitte | USt-IdNr: DE208140174
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz, HRA 8541
RS | SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG hat die Erlaubnis nach § 34a GewO / Bewachungserlaubnis, wurde vom Ordnungsamt Chemnitz erteilt und auch durch dieses überwacht.
Inhaltlich Verantwortlich: Ronny Streit
(+49) 0371 / 52 480 930 (24h)
0371 - 91 89 28 92
info@rs-security-chemnitz.de
Erlaubnis nach § 34a GewO / Bewachungserlaubnis, wurde vom Landratsamt Mittelsachsen erteilt und auch durch dieses überwacht.
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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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1. Allgemeine Dienstdurchführung
RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG ist ein zugelassenes Wach- und Sicherheitsunternehmen.
Der Tätigkeitsbereich umfasst Revierdienst, City-Streife, Objektschutz, Veranstaltungsschutz und Detektei. Alle Tätigkeiten werden als Dienstleistung erbracht. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und der RS | SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG werden in gesonderten Verträgen vereinbart, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden.
2. Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art sind der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gemeldete Beanstandungen werden von der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG in angemessener Frist beseitigt.
3. Ausführung durch andere Unternehmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber sich zur Erfüllung seiner verpflichtungen anderer gemäß §34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
4. Unterbrechung der Dienstleistung
Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung der Dienstleistung unmöglich gemacht, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form bestehen.
5. Haftung und Haftungsgrenzen
Die Haftung der RS | SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger
Schadensverursachung durch ihren gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die
Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt
6. Haftungsausschluss
Für andere als in Punkt 4. aufgeführte Schäden haftet RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG nicht. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird.
7. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachdem der Anspruchsberechigte, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG geltend zu machen Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Gleichzeitig muss er der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG unverzüglich Gelegenheit geben werden, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.
8. Zahlung des Entgelts
Zahlungen sind direkt an RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG oder einen hierfür ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten.
Sind die Zahlungen in bar vereinbart, so sind diese unverzüglich nach Dienstausführung zu zahlen.
Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Banküberweisung, liegt das Zahlungsziel 8 Tage nach Rechnungslegung, jegliche Abweichungen hierzu bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorbehalten.
9. Zahlungsverzug
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung Zahlung leistet.
10. Ausfallschäden
Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn ist RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG berechtigt eine Ausfallgebühr i.H.v. 30% des Auftragsvolumens zu verlangen.
Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben.
Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so ist RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG berechtigt, das Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen.
11. Abwerbung von Mitarbeitern
Der Auftraggeber darf Personal, das ihm von der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG gestellt wird, während der Dauer des Auftrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte für Sicherheitsbelange beschäftigen, oder für solche Aufgaben einstellen, die RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG gemäß des geschlossenen Vertrages durchgeführt hat. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, das Zehnfache des Betrages des Auftragsvolumens, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an die RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG zu zahlen.
12. Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur wirksam nach schriftlicher Kündigung und unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgelegten Kündigungsfristen.
13. Vertragsänderung
Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglich geschlossenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Abweichend von Absatz 1, sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglich geschlossenen Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.
14. Hausrecht
Das Personal der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG hat während der Dienstzeit das Hausrecht in gleichen Umfang wie der Auftraggeber.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG, Chemnitz.
§ 1 Allgemeines
Für die Bestellungen des Auftraggebers, nachfolgend AG genannt, gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Die Bestätigung oder Ausführung der Bestellung gilt als Anerkennung dieser Einkaufsbedingungen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer, nachfolgend AN genannt, angibt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. Andere Bedingungen und Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des AG. Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AN.
§ 2 Bestellung
Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie vom AG schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündliche oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für den AG nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt wurden. Bestellungen können auch auf elektronischem Wege erfolgen, vorausgesetzt, dies wurde vorher ausdrücklich zwischen AG und AN schriftlich vereinbart. Sonstige Nebenkosten (Zölle, Versicherungsprämien, Mautgebühren, etc.) gehen zu Lasten des AN und sind von diesem in seinem Angebot einkalkuliert. Erhält der AG nicht binnen 5 Tagen nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den AN, ist der AG zum kostenlosen Widerruf in Schriftform berechtigt. Eine Auftragsbestätigung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, vorausgesetzt, dies wurde vorher ausdrücklich zwischen AG und AN schriftlich vereinbart. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung und der Annahme bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, gleich ob bei oder nach Vertragsschluss, sind nur wirksam, wenn sie vom AG schriftlich bestätigt wurden. Auf Verlangen des AG hat der AN eine Auftragserfüllungsbürgschaft zu stellen.
§ 3 Rechnung
Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Sie dürfen keinesfalls der Ware beigefügt werden. Rechnungen werden grundsätzlich nur dann bezahlt, wenn Lieferscheine, Abnahmeprotokolle oder ähnliches ordnungsgemäß und leserlich unterzeichnet beigefügt wurden. Jede Rechnung hat den Namen des Bestellers, die Bestellnummer, die Kostenstelle bzw. den Kostenträger und den Lieferort zu enthalten. Alle vorgenannten Daten der Bestellung sind auf der Rechnung entsprechend darzustellen. Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind vom AG bestätigte Zeitnachweise beizufügen. Der AG wird An-‐ oder Teilzahlung erst nach vorheriger Vereinbarung leisten. Der AG behält sich vor, Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Bestelldaten, oder den umsatzsteuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, unbearbeitet zurückzusenden. In diesem Fall gilt die Rechnung als nicht gelegt. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Kosten und Folgen ist der AN verantwortlich.
§ 4 Lieferungen
Die vereinbarten Lieferfristen und Termine, höhere Gewalt ausgenommen, sind verbindlich. Sie beginnen vom Datum der Bestellung an zu laufen. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware in der vom AG angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der AN dem AG unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrages einzuholen. Vor Ablauf des Liefertermins ist der AG zur Abnahme nicht verpflichtet. Werden Liefer-‐ und Leistungstermine überschritten, ist der AG berechtigt, Vertragsstrafen für jede angefangene Woche in Höhe von 1%, im Ganzen jedoch max. 5% des Gesamtwertes der Bestellung, zuverlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Durch die Vereinbarung der Vertragsstrafeoder deren Geltendmachung werden die dem AG zustehenden gesetzlichen Ansprüche wegen Verzuges nicht berührt. Die Lieferung erfolgt frei Haus bzw. frei angegebener Empfangsanschrift auf Kosten und Gefahr des AN. Zur Abnahme von Teillieferungen ist der AG nur dann verpflichtet, wenn dies vorab vertraglich vereinbart worden ist. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung trägt bis zur Abnahme der AN. Sollte der AN die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport (z.B. Abladung des Liefergegenstandes) nicht ordnungsgemäß erfüllen, so hat er die dem AG entstehenden Kosten zu ersetzen. Ein vorzeitiger Gefahrübergang erfolgt auch dann nicht, wenn der AG bei der Erfüllung der dem AN obliegenden Handlungen mitwirkt; der AG ist nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verantwortlich. Vom AN ist bei Ausfertigung der Versandpapiere zu berücksichtigen, dass für sämtliche Lieferungen aus dem Ausland, der AN den Herstellernachweis jeder Lieferung beizufügen hat. (Lieferantennachweis gemäß EG-‐VO 1207/2001). Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Der AN hat die vom AG vorgegebene Verpackung zu wählen und darauf zu achten, dass die Ware mittels der Verpackung vor Beschädigungen geschützt ist. Für die Entsorgung der Verpackung ist der AN zuständig. Pfandverpackungen sind für den AG kostenfrei nach einem angemessenen und vereinbarten Zeitraum abzuholen. Der AN hat eine angemessene Transportversicherung abzuschließen.
§ 5 Zahlungsbedingungen/Zahlungsfristen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Tagen netto. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen gewährt uns der AN 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Lieferung und einer prüfbaren Rechnung. Abschlagszahlungen auf Teillieferungen müssen vorher schriftlich vereinbart worden sein. Eine Mahnung hat schriftlich zu erfolgen. Der AG kommt erst nach Mahnung in Verzug. Für die Rechtzeitigkeit unserer Zahlung ist die Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank/Kreditinstitut bzw. der Tag der Absendung des Schecks maßgeblich.
§ 6 Leistungsausführungen
Der AN übernimmt die Verpflichtung, dass die Ware einschließlich Aufmachung und Aus-‐ zeichnung den Angaben des AG entspricht. Der Auftrag wird fach-‐ und sachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik unter Beachtung der in der BRD gültigen Vorschriften und Gesetze, wie auch Auflagen von Behörden, Ämtern und den jeweilig geltenden technischen Vorschriften und Normen ausgeführt.
§ 7 Garantie/Gewährleistungen/Beanstandungen
Der AN gewährleistet, dass seine Lieferung bzw. Leistung mangelfrei ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Entdeckung eines Mangels durch den AG. Die Frist wird mit einer schriftlichen Mängelrüge durch den AG bis zur Mängelbeseitigung oder bis zur endgültigen schriftlichen Weigerung des AN den Mangel zu beseitigen gehemmt. Der AG wird die Lieferungen und Leistungen wie dies im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges möglich ist umgehend -‐ spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung -‐ untersuchen und dem AN etwaige Fehler nach Feststellung unverzüglich schriftlich anzeigen. Etwaige Untersuchungspflichten des AG beschränken sich auf die unverzügliche Prüfung der Ware daraufhin, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entspricht sowie ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Soweit der AG zu einer unverzüglichen Rüge verpflichtet ist, können verdeckte Mängel innerhalb von 2 Wochen, andere Mängel innerhalb von 1 Woche nach Entdeckung gerügt werden. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht in jedem Fall dem AG zu. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Lieferung fehlerhafter Ware kann der AG dem AN Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nachlieferung geben. Kann der AN diese nicht durchführen oder kommt er dem nach Aufforderung und Fristsetzung nicht unverzüglich nach, so ist der AG berechtigt die Mängel auf Gefahr und Kosten des AN beseitigen zu lassen, oder, falls die Beseitigung nicht möglich ist, sich auf Kosten des AN bei einem anderen AN einzudecken. In dringenden Fällen ist der AG berechtigt, nach Benachrichtigung des AN die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der AN. Der AG ist berechtigt, Waren, die nicht mit den nachfolgenden Mindestangaben in gut leserlicher Weise versehen sind, zurückzuweisen: Name des Bestellers, Kostenstelle/Kostenträger sowie Lieferort. Der AG behält sich indes vor, die Ware dennoch anzunehmen.
§ 8 Subunternehmereinsatz/Zulieferer
Sollte der AN Subunternehmer einsetzen wollen, so hat er dem AG dies schriftlich mitzuteilen. Der AG behält sich vor, Subunternehmer/Zulieferer abzulehnen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen des AN gemäß § 278 BGB.
§ 9 Haftung
Der AN wird den AG von Schadenersatzansprüchen freistellen, die gegen den AG wegen eines Mangels oder Fehlers eines vom AN gelieferten Produktes geltend gemacht werden können, insbesondere Belastungen des AG durch Ansprüche seiner Kunden gegen den AG aus entgangenem Gewinn, Betriebsstillstand, Pönalen oder ähnlichen Forderungen. Ist eine vom AG unter Verwendung von Lieferungen des AN hergestellte und an einen Kunden verkaufte Sache mit einem Mangel behaftet, der durch einen Mangel an den Lieferungen des AN verursacht ist, kann der AG von dem AN Ersatz der Aufwendungen, insbesondere Transport-‐, Wege-‐, Arbeits-‐, und Materialkosten verlangen, die der AG im Verhältnis zu dem Kunden nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Zudem wird der AN den AG von allen Kosten und Aufwendungen freistellen, die dem AG im Zusammenhang mit -‐ nach Art und Umfang erforderlichen -‐ Vorsorgemaßnahmen zur Abwendung einer außervertraglichen Haftung nach in-‐ oder ausländischem Recht (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) entstehen (insbesondere durch Warn-‐ oder Rückrufaktionen); dies gilt jedoch nur, soweit diese Maßnahmen durch eine fehlerhafte Lieferung des AN verursacht worden ist. Der AN haftet im übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, und zwar ebenfalls unbegrenzt.
§ 10 Schutzrechte
Der AN haftet dafür, dass durch seine Lieferung und ihre Verwertung durch den AG keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt dem AG und dessen Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Der AG erhält mit der Lieferung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ein einfaches uneingeschränktes Nutzungsrecht in allen Arten. Der AG ist in diesem Falle auch berechtigt, auf Kosten des AN von dem Inhaber solcher Schutzrechte die erforderliche Genehmigung zur Lieferung, Inbetriebnahme, Benutzung, Weiterveräußerung usw. des Liefergegenstandes zu erwirken.
§ 11 Geheimhaltung
Der AN verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen mit der Bestellung des AG zusammen-‐ hängenden technischen und kaufmännischen Details, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden als Geschäftsgeheimnis zu bewahren. Besonders spezielle Konstruktionen der Montage-‐ und Hilfsausrüstung sind geistiges Eigentum des AG und sind vom AN geheim zu halten. Sämtliche Gegenstände wie z.B. Angebote, Aufträge, Zeichnungen, Anschlagmittel, Werkzeuge, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des AG und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Subunternehmer und Unterauftragnehmer sind entsprechend zu verpflichten. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von fünfzigtausend Euro. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem AN vorbehalten.
§ 12 Unzulässige Werbung
Auf die Geschäftsbeziehung darf in der Werbung des AN nur dann hingewiesen werden, wenn der AG sich hiermit schriftlich und ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Das Firmenlogo des AG darf nicht ohne schriftliche Zustimmung zu Werbezwecken verwendet werden.
§ 13 Wettbewerbsverbot
Der AN verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren, gerechnet ab der letzten Bestellung durch den AG, nicht an die Kundschaft (sowie potenzielle Kundschaft) des AG heranzutreten und ihr seine Leistungen, die er als Subunternehmerleistung für den AG und somit als dessen Teilleistung beim Kunden dargestellt hat, in ähnlicher oder gleicher Form anzubieten. Für jede Verletzung vorstehen-‐ der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von fünfzigtausend Euro an den AG, ohne dass es zu deren Verwirkung eines schuldhaften Verhaltens des AG bedarf.
§ 14 Forderungsabtretung
Ansprüche des AN gegen den AG dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des AG an Dritte abgetreten werden.
§ 15 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Gegenüber Ansprüchen des AG und damit zusammenhängenden Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen, denen ein Einwand nicht entgegensteht bzw. die rechtskräftig festgestellt sind, zulässig.
§ 16 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand in Deutschland ist der Stammsitz des AG (Chemnitz) der bestellenden Niederlassung. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und dem AG gilt deutsches Recht. Hat der AN seinen Sitz außerhalb Deutschlands, so gilt deutsches Recht unter Einschluss der CISG. Der AG kann im Falle, wenn der AN einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt hat oder wenn der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat oder wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
E R L A U B N I S zur Arbeitnehmerüberlassung (PDF)
Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 - BGBI. I S. 1393 - wird der
RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erteilt.
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Sachsen